Anfrage zum Kennzeichenverbot

Keine Auskunft über die Auslegung des Kennzeichenverbots in Berlin

Nach der jüngst ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zur Änderung des Vereinsgesetzes und dem damit in Rede stehenden sogenannten Kennzeichenverbot, wurde seitens unseres Rechtsanwaltes bei der Innenbehörde in Berlin eine schriftliche Anfrage gestellt, um zu erfahren, welche Kennzeichen in Berlin als verboten gelten und welche nicht. Hintergrund ist die bislang willkürliche Auslegung des Kennzeichenverbots in Berlin, die sich deutlich von anderen Bundesländern unterscheidet. Im Klartext heißt das, dass z.B. das Tragen bestimmter T-Shirts oder Tätowierungen in Berlin Straftaten darstellen sollen, was aber in anderen Bundesländern völlig rechtmäßig ist.
Um die Teilnehmer an der Demonstration „FREEDOM IS OUR RELIGION“, die aus allen Teilen der Bundesrepublik anreisen,

zu informieren, aber auch sonst für eine gewisse Rechtssicherheit zu sorgen, wurde eben diese Anfrage gestellt.
Allerdings verweigert die Berliner Innenbehörde eine Antwort, so unser Anwalt.
Im Ergebnis hat der Bürger die Wahl, gegebenenfalls eine vermeidbare Strafanzeige zu bekommen oder im vorauseilenden Gehorsam auf das Tragen von, ihm womöglich zustehenden und rechtlich unbedenklichen, Kennzeichen zu verzichten. Jedenfalls zieht es die Berliner Innenbehörde augenscheinlich vor, das Tor zur polizeilichen Willkür weit offen stehen zu lassen.
Das Resultat wird die Innenbehörde geschickt zu nutzen wissen, wenn es im Rahmen der Demonstration zu „zahlreichen Strafanzeigen“ kommt, die jedoch durch eine klare Aussage ihrerseits gar nicht erst entstehen würden.

Wir bitten daher alle Teilnehmer/innen auf unsere rechtlichen Hinweise zu achten und mögliche Strafanzeigen zu vermeiden.

>>> Rechtliche Hinweise <<<